Einen Raubüberfall durchführen oder jemanden körperlich verletzen: Das alles sind Gründe, um Einträge in einem Führungszeugnis zu bekommen. Doch viele Menschen schießen sich damit auch ein Eigentor für die Berufswahl, denn viele Arbeitgeber verlangen nicht nur das Schulnoten-, sondern auch ein Führungszeugnis. Das Führungszeugnis online beantragen ist mittlerweile erlaubt und kann ganz einfach von jedem Bürger durchgeführt werden.
Führungszeugnis online beantragen – So einfach geht es!
Es gibt mittlerweile verschiedene Möglichkeiten, das eigene Führungszeugnis zu beantragen. Hierzu kann man entweder den Weg auf die nächste Meldebehörde auf sich nehmen, oder man beantragt sein Führungszeugnis einfach online. Doch auch hier benötigt man einen Personalausweis und ein Kartenlesegerät oder einen Scanner, damit die Daten der Karte hochgeladen werden können. Die Austellung eines Führungszeugnis ist immer kostenpflicht und kann beispielsweise auch auf https://www.selbstauskunft-anfordern.com/ beantragt werden. Ein Führungszeugnis kostet 13 Eurp und wird innerhalb 1-2 Wochen ausgestellt. Wichtig ist: Nur man selbst kann sein Führungszeugnis beantragen, der eigene Arbeitgeber darf dies nicht. Allerdings kann dieser danach verlangen, um das überhaupt Chancen bei seinem neuen Beruf hat.
Werden Einträge aus dem Führungszeugnis irgendwann wieder gelöscht ?
Natürlich werden Einträge aus dem Führungszeugnis auch irgendwann wieder gelöscht. Kleinere Taten die beispielweise mit einer Geld- oder Freiheitssrafe verhängt wurden, werden in der Regel schon nach 3 Monaten gelöscht. Viele Jugendstrafen stehen ganze 3 Jahre im Führungszeugnis und größere Freiheitsstrafen werden erst nach 5 Jahren entfernt. Sind diese Fristen abgelaufen, kann man ein neues Führungszeugnis beantragen, welches dann keine Eintragungen mehr aufweist. Bei Wiederholungstätern, die die gleichen Strafen wieder begehen oder noch schlimmere Gesetzesbrüche begehen, können mit einer Eintrag für immer im Führungszeugnis rechnen.